News
01.12.2024
Auf meinen Aufruf in den NEWS vom vergangenen Monat habe ich einige (wenige) Reaktionen erhalten, danke.
Es nützt mir jedoch leider nichts, wenn man mir schreibt: „Das Duo X wird in der Ortschaft Y ein Konzert geben„. Sehen Sie sich die Agenda an: Ortschaft, Lokal, Zeit, Mitwirkende und vielleicht auch z.B. „Adventskonzert„ oder ähnliches. Zudem wäre ein mitgelieferter Flyer oder der Link auf eine entsprechende Webseite eine wertvolle Ergänzung.
Wichtig: Wir weisen nur auf Veranstaltungen hin, in denen das Alphorn gespielt wird.
Schon hier wünschen wir allen Lesenden schöne, friedliche Festtage und das Beste im kommenden Jahr 2025.
02.11.2024
Heute mit einem Tagen Verspätung…
Im Moment weiss ich wirklich nicht was ich schreiben soll. Meine Tage sind ausgefüllt mit Garten- und Renovationsarbeiten. Auch das Alphornspiel kommt unter diesen Umständen etwas zu kurz. Ich hoffe, dass sich dies bald ändern wird.
Wie Sie vielleicht bemerkt haben, ist die Agenda auf meiner Webseite ziemlich leer. Auch hier hoffe ich, dass mir wieder mehr Anlässe gemeldet werden (möglichst früh, denn eine Woche vor dem Anlass nützt so ein Eintrag nichts). Es fehlen z.B. Hinweise auf Weihnachtskonzerte. Auch Neuerscheinungen sind mir keine zu Ohren gekommen. Die Einträge sind kostenlos! Man muss mich also nur orientieren.
Ich wünsche allen einen goldenen Herbst.
01.10.2024
Ich habe mir lange überlegt, ob ich den Eintrag ins Guinness Buch der Rekorde, kommentieren soll. Als Werbegag mag dies dem EJV gelungen sein. Offensichtlich hat es auch den über 1’000 TeilnehmerInnen gefallen und sie können nun sagen, dass sie zu diesem Rekord beigetragen haben. So weit - so gut.
Aber, was hat dies mit dem statutarischen Auftrag des Verbandes zu tun? Hier steht nicht „Wir streben Massenveranstaltungen und Rekorde an„, sondern es steht „wir streben die Erhaltung, Pflege und Förderung schweizerischen Brauchtums wie Jodeln, Alphornblasen und Fahnenschwingen an!„
Es fällt mir schwer den Teilnehmerrekord mit den Statuten des EJV zu vereinbaren. Es wird im Verband ja oft von Erneuerung (Innovation) gesprochen. Dazu nun mein Vorschlag: Ändert die Zweckbestimmung in den Statuten des Verbandes, denn mit den derzeit gültigen Bestimmungen lassen sich solche Massenveranstaltungen nicht rechtfertigen.
01.09.2024
Nach der meist nassen ersten Hälfte dieses Jahres hat sich nun die Situation umgekehrt, zu heiss und trocken. Bei kaltem und nassem Wetter werden aus verständlichen Gründen wohl die meisten Alphornspielenden Innenräume bevorzugen. In der jetzigen, heissen Phase bevorzuge ich die Abendstunden, denn ich bin kein „Morgenbläser„. Mein Mundwerk muss sich zuerst eine Zeitlang bewegen, sei es durch reden, essen oder auch dem rauchen einer Zigarette. Gegen Abend ist dann das Mundwerk gut „eingelaufen„ und das Alphornblasen fällt mir leichter. Allerdings auch nur dann, wenn die Temperatur nicht höher als 25 Grad anzeigt. Andernfalls wird das Alphorn halt wieder „winterlich„, das heisst, drinnen bespielt, obwohl ich das Spielen in der Natur bevorzuge.
01.07.2024
Es wird immer offensichtlicher!
Seit Jahren weise ich darauf hin, dass die typische Alphornmusik zunehmend mit der Blechblasmusik vermischt oder durch diese sogar abgelöst wird und damit ihren ursprünglichen „Dialekt„, Charakter verliert. Diese Vermischung, Verwässerung wird sogar vom Jodlerverband, respektive deren Exponenten, gefördert, obwohl die Statuten etwas anderes verlangen.
Nun lese ich, dass ein für alle offenes Wettblasen, initiiert vom BKJV stattfinden soll. Die Punktzahlen richten sich nach denjenigen des Blasmusik-Verbandes. Zudem soll einer der beiden Juroren explizit ein Blasmusikant sein. Die AlphornbläserInnen sollten sich also langsam Gedanken darüber machen, ob sie nicht den Jodlerverband verlassen und sich stattdessen dem Blasmusik-Verband anschliessen sollten.
Es geht mir nicht um Blastechnik! Da sind Leute aus den Blasmusiken oft besser geschult. Es geht mir um die Musik, deren Eigenart sich näher beim Jodel orten lässt als bei der Blasmusik. Dies hat im Übrigen bereits im Jahr 1867, Heinrich Szadrowsky, im Jahrbuch des SAC festgestellt. Er schreibt dazu: „Die in den Dorfschaften gepflegten Blasinstrumenten-Vereine sind begreiflich nicht als eine Volksmusik zu betrachten, mehr als eine vom Volk gepflegte Kunstmusik, da sie ihre ganze Einrichtung von der Kunstmusik entlehnt haben und ihr Bestreben auch in entsprechender oder missglückender Weise dorthin zielt.„
01.06.2024
Sami Lötrscher vom Alphornquartett Alphorn Experience hat uns drüber informiert, dass in Bälde ihre vierte CD erscheinen wird. Kurz Entschlossene können die CD oder einen USB-Stick bereits jetzt vorbestellen Link.
Archiv
01.04.2024
Für die wohl Meisten, welche heute das Alphorn blasen sind dies vielleicht NEWS.
Durch Zufall bin ich auf die Ausgabe von „Öisi Musig„ aus dem Jahr 1992 gestossen. Lang ist’s her… 32 Jahre. Es war eine andere Zeit, in der das echte Bedürfnis, die Passion sich einer Sache voll und ganz hinzugeben im Vordergrund stand.
Das Alter der Aufnahme sieht/hört man leider auch der Bild/Ton-Qualität an.
19.02.2023
Wir konnten gestern eine Bestellung für das letzte vorhandene Exemplar des Buches "Eine Auswertung und Interpretation historischer Quellen zur Alphornmelodik" entgegennehmen. Eine dritte Auflage ist nicht vorgesehen. Wer sich für das Thema interessiert, verweisen wir auf den Film (DVD) "Die Mundart des Alphorns", welcher auf den Erkenntnissen des Buches basiert.
01.11.2021
Zur Erinnerung, musikalische Werke, ob in Noten oder als klingende Dateien, sind urheberrechtlich geschützt. D.h. sie dürfen nicht kopiert werden, ausser man macht eine Kopie aus einem Heft das man erworben hat. Diese eine Kopie gilt dann als so genannte „Arbeitskopie„ für sich selbst. Auch diese darf nicht an andere verteilt werden.
Vermehrt werden nun sogar Dateien auf Webseiten gestellt, welche man herunterladen kann. Sind dies nicht eigene, selbst komponierte und aufgespielte (produzierte) Stücke, macht man sich damit strafbar.
Oft werden gebrauchte Alphörner zusammen mit einem ganzen Ordner angehäufter (illegaler) Kopien von Noten angeboten. Auch dies ist strafbar!
Wird man erwischt, kann dies sehr teuer zu stehen kommen!
Als Komponist und Hobby-Selbstverleger gebe ich Noten in professionell gedruckten Heften heraus. Das ist nich gratis! Im Verlagswesen gilt: Der Verkaufspreis muss sechs Mal höher angesetzt werden als die Druckkosten betragen. Das ist bei so kleinen Auflagen von Noten für Alphorn jedoch unmöglich, denn je kleiner die Auflage, umso höher sind die Kosten für das einzelne Exemplar. Zudem kann man nicht alle Hefte oder CD’s zum vollen Preis verkaufen. Etwa 40% der Notenhefte gehen an Musikalienhändler und diese erwarten einen namhaften Rabatt.
Richtigerweise müsste ich für ein Notenheft, welches ich für CHF 12.- anbiete also mehr als CHF 30.- verlangen. Dann könnte ich aber wohl noch weniger Heft verkaufen und die Noten würden noch mehr kopiert. Es dauerte mehr als 20 Jahre bis mein Hobby-Selbstverlag schwarze Zahlen schreiben konnte. Der seither bescheidene „Gewinn„ wird umgehend in die Herstellung eines neuen Notenheftes investiert. So ist es möglich, das Repertoire für Alphornblasende stetig zu erweitern.
Mit oben beschriebenem Verhalten macht man sich strafbar und verhindert gleichzeitig die Herausgabe von neuen Heften.
Und, ja, ich weiss, dass viel kopiert wird. Geiz ist eben geil. Aber, so wie viele glauben vielleicht einen grossen Lottogewinn zu machen, denken viele, dass ihre Straftat nicht bemerkt wird. Aber, wie wir alle wissen, macht hie und da jemand wirklich den erhofften Lottogewinn!
1.09.2020
Alphornmusik, der Unterschied
Seit Jahren beklage ich mich darüber, dass das Alphorn nicht mehr in der zu ihm passenden Art gespielt wird. Siehe, resp. lies auch hier: (Der Dialekt des Alphorns)
Heute will ich am Beispiel einer ganz einfachen Melodie („Am Dorfrand„) diesen Unterschied hörbar machen. Sie hören zwei Beispiele A: Die Melodie als Solo (eine entsprechende Version als Trio habe ich leider nicht gefunden) und B: dieselbe Melodie im Trio.
Es geht hier jedoch nicht um die Besetzung sondern um die artgerechte Umsetzung der Noten. Beispiel A kann man sich sehr gut in einer Berglandschaft vorstellen. Unaufgeregt, fast andächtig (mit viel Agogik) geblasen. Beispiel B klingt eher nach einer Tanzveranstaltung, einer Gaudi. Es wirkt gehetzt, hart und stur nach Metronom geblasen. Ganz abgesehen davon, dass hier die Bläser meinen die Melodie „verbessern„ zu müssen (nicht die im Original vorgegebenen Noten spielen). Ihre Version entspricht jedoch in keiner Weise den Regeln des mehrstimmigen Spiels. Für mich klingt die Version B nach „holdrio„.
Warum spielen diese Leute das Alphorn? In solcher Art gespielte Musik passt doch viel besser zu Blasmusikkapellen. Ist es nur der Geltungsdrang: „Hört wie gut wir das Alphorn blasen können!„?
Eines ist jedoch sicher. Das Wettrennen haben die Interpreten der Version B gewonnen, denn sie brauchten nur 1'26'' im Gegensatz zum Solisten, der für dieselbe Melodie 2'18'' gebraucht hat.
A
B
16.08.2020
Frances Jones, eine Alphornbläserin aus England, hat viele historische Abbildungen von Hirten- oder Alphornbläsern zusammengetragen, mit (wo bekannt) Datum, Ort sowie anderen zusätzlichen Informationen versehen. Für alle historisch interessierten Bläserinnen und Bläser sind dabei zwei wunderbare Webseitenarchive enstanden. Danke Frances!
Mit einem Klick auf die Bilder können Sie diese vergrössern.
Bilder
Postkarten
PDF apropos... [85 KB] |
20.09.2016
Ruedi Bauriedl hat uns auf einen Film aufmerksam gemacht. Es sind Röntgenaufnahmen, resp. Magnetresonanztomographie-Aufnahmen (Mundhöhle und Lunge) einer Hornistin beim Spielen. Sehr interessant! Hier gehts zum Film. Haben Sie bitte etwas Geduld, die Einleitung dauert rund 35 Sekunden.